Gemäß des in den §§ 8a und 72a SGB VIII festgelegten Schutzauftrages (verbindlich für die öffentliche Kinder –und Jugendhilfe: Rahmenvereinbarung) werden auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Umweltzentrum Westfalen gGmbH deren Mitarbeiter*innen des Umweltzentrum Westfalen (inkl. Honorarkräfte und Freiwillige) verpflichtet den Schutz der Kinder zu gewährleisten und sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Das pädagogische Handeln und Gestalten unserer Einrichtung unterliegen dementsprechend stets dem Wohl der Kinder. Mithilfe der entsprechenden rechtlichen Normen, Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren und einem hohen Maß an Achtsamkeit, stellen wir sicher, dass der Schutz gewährleistet wird.
Unser umfangreiches Kinderschutzkonzept können Sie hier einsehen.